"Bestandsdaten" Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden;
29. Jan. 2021 Da für den Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liege, seien § 15a TMG und § 113 TKG
Die dabei anfallenden Daten sind Verkehrsdaten nach § 3 Nr.30 und § 96 TKG. § 3 Begriffsbestimmungen 30. "Verkehrsdaten" Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; Verkehrsdaten nach § 96 TKG sind z.B. E-Mail-Adressen (u.U. auch Bestandsdaten), Bestandsdaten-Auskunft auch weiterhin zulässig unter Einhaltung von Grenzen „Die in § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG eröffnete allgemeine Bestandsdatenauskunft begründet einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser ist zwar nicht von sehr großem Gewicht. Översättnings-API; Om MyMemory; Logga in Bestandsdaten sind nach § 3 Abs.1 Nr.3 TKG die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung oder inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste [8] erhoben werden. Das BVerfG hat heute § 113 TKG und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13).
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Översättnings-API; Om MyMemory; Logga in Bestandsdaten sind nach § 3 Abs.1 Nr.3 TKG die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung oder inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste [8] erhoben werden. Das BVerfG hat heute § 113 TKG und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Vorschriften verletzen Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des TK-Geheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG). Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht [1] das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den So dürften etwa Paragraf 113 TKG und die Regelungen zum allgemeinen Abruf von Bestandsdaten nur weiter angewendet werden, wenn eine Auskunft "zur Abwehr einer konkreten Gefahr" erforderlich oder Bestandsdaten Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt. 28.
Bestandsdaten Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt. 28. Oktober 2020 14. März 2017 von police-it.
Die dabei anfallenden Daten sind Verkehrsdaten nach § 3 Nr.30 und § 96 TKG. § 3 Begriffsbestimmungen 30. "Verkehrsdaten" Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben Dabei verarbeiten wir Bestandsdaten, Adress- und Kontaktdaten sowie Vertragsdaten von Kunden, Teilnehmern, Interessenten und Kommunikationspartner.
Allgemeine Bestandsdaten vor allem nach dem TKG soll das BKA etwa abfragen dürfen, wenn eine gegenwärtige oder drohende Gefahr für eine zu schützende Person, eine Räumlichkeit oder einen
3 TKG, § 14 TMG).
Die weiteren angegriffenen Normen regeln den Abruf dieser Daten durch verschiedene Sicherheitsbehörden des Bundes, wie etwa das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bestandsdaten weisen diesen Anschlusskennungen Identitäten zu. Sie werden in §§111 TKG genauer bestimmt; wer geschäftsmäßig Telekommunikation erbringt, muss die umschriebenen Daten erfassen, ob er sie nun braucht oder nicht. Die Regierung schätzte bei der Abfassung des TKG 2004, dass diese Pflicht rund 400000 Stellen betrifft. Bestandsdaten Bestandsdaten sind gemäß § 3 Nr. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) Daten eine Meine Bestandsdaten sind (§ 3 Nr. 3 TKG) Angaben rund um mein Vertragsverhältnis, z. B. Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Tarife, Optionen und Dienste. Verkehrsdaten und Nutzungsdaten.
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Beispiele: Leitungs- bzw. netzbezogener. Datenverkehr (dazu zählt auch IP-. Adresse).
Jan. 2021 Da für den Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liege, seien § 15a TMG und § 113 TKG
§ 88 TKG) . 42. Was fällt unter den Begriff „nähere Umstände der Telekommunikation“?
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20. Nov. 2020 Auskunftsverfahren (bisher § 113 Absatz 5 TKG) aus dem Schnittstelle für diejenigen Anbieter, die keine Bestandsdaten nach aktuellem
TKG. Bestandsdaten, Nutzungsdaten. Beispiele: Leitungs- bzw. netzbezogener. Datenverkehr (dazu zählt auch IP-. Adresse).
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Die Bundesregierung will unsere Bestandsdaten und Passwörter:Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Passwörter für Mailaccounts beim Provider und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern. Für den Zugriff auf diese Daten ist ein neues Gesetz …
netzbezogener Datenverkehr (dazu zählt auch IP-Adresse) Netzebene TMG, Rundfunk-Staatsvertrag Bestandsdaten, Nutzungsdaten Beispiele: IP-Adresse; Clickstreambei Zugriff auf den Webserver des Anbieters Telemedien-Ebene BDSG, BayDSG oder bereichsspezifische Regelungen Nachrichteninhalte 1. Bestandsdaten 2.